Der internationale Bilanzierungsstandard für die Versicherungswirtschaft
"IFRS 4 Versicherungsverträge" wird in 2 Schritten eingeführt. Phase I,
die nur Teilbereiche regelt, ist abgeschlossen und gilt seit 2005. In
Phase II soll der Standard fertig gestellt werden. Mit der
Fertigstellung ist nicht vor 2007 zu rechnen. IFRS 4 sieht vor, dass
auch für die Passivseite der Versicherungsbilanz der Fair Value-Ansatz
zum Tragen kommt. Ein großes Problem dabei, besteht darin, dass ein
befriedigender Fair Value-Ansatz noch nicht entwickelt werden konnte.
Zwischen dem IAS 39, der den Ansatz und die Bewertung von
Finanzinstrumenten regelt, und dem IFRS 4 bestehen Inkonsistenzen. Da
beide Vorschriften von großer Bedeutung für die Versicherungswirtschaft
sind, dürfen IAS 39 und die weitere Entwicklung von IFRS 4 nicht
losgelöst von einander betrachtet werden.