Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage einer internationalen
Haftung für gentechnologisch bedingte Folgeschäden. Anknüpfungspunkte
hierfür sind das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
und das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit (BSP).
Dieses Protokoll beschäftigt sich mit dem Schutz vor den Gefahren der
Biotechnologie für den Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung
gentechnisch veränderter Organismen. Die Frage der Haftung wird nur in
Form eines Verhandlungsauftrages geregelt. Die vorliegende Arbeit
untersucht und systematisiert die spezifischen Probleme des Sachbereichs
und den Stand der gegenwärtigen Diskussion um völkervertrags- und
völkergewohnheitsrechtliche Haftungsnormen. Auf dieser Basis entwickelt
sie Eckwerte für ein mögliches internationales Haftungsregime.