Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation?
Schnell bürgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewöhnt, von einem
"rechtlichen Transformationsprozeß" zu sprechen, der im Wege deutsch-
deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl
Christian Kirchner bereits im März 1990 von einer "Transformationsphase"
l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher
Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit
Deutsch- lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der
zuständigen Ge- setzgebungskörperschaften in der DDR, die erforderlichen
Regelungen für die Transformationsphase zu schaffen. Eine Abstimmung
zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über diese
Regelungen erscheint sinn- voll, da diese einen maßgeblichen Faktor für
die Rechtsordnung in Deutsch- land bis zur Herstellung der vollständigen
Rechtseinheit darstellen und ggf. darüber hinaus, wenn nämlich das neue
deutsche Recht einerseits an das in der Transformationsphase geltende
Recht angepaßt wird. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn nämlich das
für die DDR geschaffene Recht der Trans- formationsphase Rechtsreformen
des Rechtes der Bundesrepublik voraus- nimmt, oder wenn es bereits an
europäischem Recht orientiert ist, bevor die- ses in der Bundesrepublik
Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist., ' Was daraus
geworden ist, ist bekannt. Eine Transformation des Rechts fand nicht
statt.