Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: sehr gut, Universität Zürich (Institut für
Rechnungswesen und Controlling), Sprache: Deutsch, Abstract: In den
vergangenen Jahren wurden Mitarbeiter und vor allem das obere Management
immer häufiger mittels Optionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten
vergütet. Ein Grund für die Beliebtheit dieser Form der Vergütung ist
eine an die Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung.
Denn durch die anteilsbasierte Entlohnung soll das Management in eine
eignerähnliche Position versetzt werden und somit dem Unternehmen im
Sinne der Shareholder-Value Ausrichtung Mehrwert verschaffen. Die Höhe
der Vergütungen durch Aktienoptionsprogramme nahmen in den vergangenen
Jahren jedoch Ausmasse an, die nicht mit den Aktionärinteressen zu
vereinbaren sind. Vor allem die Transparenz litt unter diesem Umstand,
da das IASB bis anhin keine Regelungen bezüglich der bilanziellen
Erfassung von anteilsmässigen Vergütungen aufwies. Erst im Jahr 2001
widmete sich das IASB dem Thema der anteilsmässigen Vergütung, als sie
im Jahresbericht der IOSCO dazu aufgefordert wurde. Im Februar 2004
wurde dann der IFRS 2 Standard publiziert. Nach IFRS bilanzierende
Unternehmen haben für Rechnungslegungsperioden, beginnend mit dem
1.1.2005, IFRS 2 anzuwenden. Künftig sollen alle anteilsmässigen
Vergütungen zu ihrem Fair Value erfolgswirksam erfasst werden. Dies
betrifft jedoch nicht nur Transaktionen mit Mitarbeitern, sondern auch
Geschäftsvorfälle mit anderen Parteien, bei denen Güter oder
Dienstleistungen gegen Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erhalten
werden. Somit kommt das IASB der Forderung nach mehr Transparenz und
einer erfolgswirksamen Erfassung anteilsmässiger Vergütungen nach. Der
IFRS 2 Standard ist für nach IFRS bilanzierende Unternehmen für
Rechnungsperioden ab dem 1.1.2005 anzuwenden. Anteilsbasierte
Entlohnungen für den Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen sind
erfolgswir