Der Europaischen Insolvenzverordnung liegt ein Modell potentieller
Verfahrenspluralitat zugrunde, nach dem der grenzuberschreitende
Insolvenzfall durch Haupt- und Sekundarinsolvenzverfahren bewaltigt
werden soll. Vor dem Hintergrund fortbestehender Unterschiede in den
nationalen Rechtssystemen im Spannungsfeld zwischen effizienter
Verfahrensabwicklung und effektivem Glaubigerschutz entwickelt Markus
Fehrenbach ein System, das universale und territoriale Elemente
vereinigt und dazu geeignet ist, den grenzuberschreitenden Insolvenzfall
interessengerecht zu bewaltigen. Er klart die Struktur von Haupt- und
Sekundarinsolvenzverfahren als Spaltprodukte eines ursprunglich
universalen Gesamtverfahrens sowie ihr Verhaltnis zueinander und ihr
Zusammenwirken bei Liquidation und Sanierung.