Die vierte EG-Richtlinie, 1978 in Briissel verabschiedet und
mittlerweile in den mei- sten EG-Staaten umgesetzt, ist erneut
Gegenstand eines ZfB-Erganzungsheftes. Wahrend das Erganzungsheft 111987
ausfiihrlich den Einzel- und Konzernab- schluB nach neuer deutscher
Rechtslage, also nach Transformation der vierten EG- Richtlinie in das
nationale deutsche Recht, diskutiert, steht ein zwischenstaatlicher
Vergleich der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften der wichtigsten
EG-Mitglied- staaten im Erganzungsheft 211988 im Vordergrund. Die
bereits im Vorfeld der Entstehung und nach Verabschiedung der Richtlinie
dann massiv einsetzende Diskussion hob insbesondere den
KompromiBcharakter der Richtlinie hervor, urn zu verdeutlichen, daB der
Harmonisierungsgedanke durch die groBe Anzahl von nationalen und
betrieblichen Wahlrechten gefahrdet sei. Die Frage, inwieweit der in der
vierten EG-Richtlinie verankerte Grundsatz der Harmonisierung der
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften in der Europaischen
Gemeinschaft tatsachlich nach Umsetzung in die entsprechenden nationalen
Rechnungslegungsvor- schriften gelungen ist, stellt das
Untersuchungsziel dieses Heftes dar. Vor diesem Hintergrund wird eine
detaillierte sowie gegeniiberstellende Untersu- chung sowohl der
Richtlinie als auch der neuen Rechnungslegungsvorschriften fUr Ka-
pitalgesellschaften innerhalb der EG-Staaten vorgelegt.