Die Bliitentriiume der Harmonisierung der Rechnungslegung sind nicht in
Erfiillung gegangen. Wer ein nationales Recht kennt, kennt damit nicht
die Bilanzierungsrechte aller anderen Liinder der europiiischen
Gemeinschaft: Nationale Egoismen, aber auch nationale Gepflogenheiten
haben verhindert, daB die Richtlinie 1: 1 in nationales Recht in Europa
umgesetzt worden ist. Daher ist die eingehende Beschiiftigung mit
demjeweilig ge1tenden nationalen Recht, damit ist der systematische
Vergleich der einzelnen Rechtsvor- schrifien, die in Europa gelten,
notwendig, wenn man die VerOffentlichung von lahres- abschlUssen
verschiedener europiiischer Firmen mit unterschiedlichem Sitzland
analysieren will. Das Buch Albach/Klein "Harmonisierung der
Rechnungslegung" hat sich dieser Auf- gabe zuniichst im Zusammenhang mit
der Einzelbilanz gewidmet. In dies em Buch stellen wir nun die
Regelungen dar, die fUr die Konzernrechnungslegung ge1ten. Die Umsetzung
der 7. Richtlinie in nationales Recht hat lange gedauert. Daher
erscheint dieses Werk auch mit erheblicher zeitlicher Versetzung
gegeniiber dem Buch, das sich mit den Einzelbilanzen beschiiftigte.
Einige Staaten Europas haben das Konzern- recht immer noch nicht
umgesetzt. Inzwischen haben aber die wichtigsten Industriestaa- ten
Europas die Umsetzung vollzogen, so daB ein vergleichender Uberblick
moglich ist.