In den vorherrschenden Produktionsstrukturen bildet der Personalaufwand
regelmäßig die bedeutendste Aufwandsart. Michael von Pock analysiert vor
dem Hintergrund des BilMoG, welche Verpflichtungen des Arbeitgebers nach
den handelsrechtlichen GoB zu passivieren sind. Er arbeitet heraus, dass
sich für die Beurteilung einer wirtschaftlich rückständigen Leistung im
Sinne eines Erfüllungsrückstands im Arbeitsverhältnis das
Realisationsprinzip als bilanzzweckadäquater Maßstab anbietet und für
die Bestimmung eines absatzmarktorientierten
Verlustantizipationsmaßstabs die Ausgeglichenheitsvermutung in Folge der
Ertragszurechnungsproblematik beim Arbeitsverhältnis eine wichtige
objektivierende Funktion besitzt.