Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung bei Elektronischer Datenver-
arbeitung muß sich ausrichten an den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchfüh- rung. Durch den Einsatz der Elektronischen Datenverarbeitung in
den Betrie- ben werden neue und spezifische Buchführungstechniken
entwickelt. Dadurch wird die Fülle der Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze ganz
erheblich erweitert; neue Leitlinien als "Grundsätze ordnungsmäßiger
Datenverarbeitung" in Aus- legung dessen, was ordnungsgemäß im Sinne des
Gesetzes ist, gilt es zu erken- nen, festzulegen und in der
Betriebspraxis anzuwenden. Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung
sind die besonderen Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung, die bei
der Rechnungslegung unter Ein- satz der Elektronischen Datenverarbeitung
zu befolgen sind. Bei der Darstel- lung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Datenverarbeitung in diesem Buch geht es vornehmlich um die Erörterung
formeller Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze, weil sich in moderner
Buchführungstechnik mit Computernutzung wohl das Handling und die Form,
nicht aber die Bewertungsgrundsätze geändert haben. Materielle
Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit sind unabhängig von Buchfüh-
rungsverfahren. Sie finden immer ihren Ansatz durch menschliche
Entschei- dungen, die dann allerdings auch über programmierte
Ja-Nein-Routineent- scheidungen dem Computer zur Ausführung überlassen
werden können. Nicht die Arbeitsweise und die Speichertechnik der
Hardware, nicht die Befehlslogik von Programmiersprachen sollen hier in
allen Einzelheiten vor- gestellt werden, sondern im Vordergrund steht
die Erörterung von Fragen der formellen Ordnungsmäßigkeit aus der Sicht
der Revision und des Rechnungs- wesens. Das schließt die Erläuterung von
Begriffen aus der EDV-Organisation insoweit ein, als Kenntnisse darüber
heute zum Grundlagenwissen der Mitarbei- ter im Rechnungswesen und der
mit Revisions- und Kontrollaufgaben betrauten Stelleninhaber gehören.