Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 1993 von der Juristi-
schen Fakultät der Universität Beideiberg als Habilitationsschrift
angenom- men. Nach Jahresbeginn 1993 ergangene Rechtsprechung und
erschienene Literatur haben überwiegend nur noch in den Fußnoten
Berücksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten
akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Rudolf Bernhardt, der
meinen wissenschaftlichen Werdegang seit unserem ersten Treffen in
seinem völkerrechtlichen Seminar in den Jahren meiner Assistenten-und
Referentenzeit am Max-Planck-Insti- tut in der ihm eigenen Verbindung
aus steter Bereitschaft zu fundiertem Rat und persönlicher Unterstützung
bei gleichzeitiger Fähigkeit, den mir so wichtigen Freiraum zur
Verfolgung eigener wissenschaftlicher Interessen einzuräumen, geprägt
hat. Dies gilt insbesondere für seinen tiefen Respekt gegenüber
grundlegenden Wertungen fremder Rechtsordnungen, der ge- rade auch für
die deutsche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft von essentieller
Bedeutung sein muß. Herrn Richter am Bundesverfassungsge- richt Prof.
Dr. Paul Kirchhof danke ich für wertvolle Hinweise zu meiner Arbeit und
die rasche Erstellung des Zweitgutachtens in einer Zeit, in der er als
Berichterstatter in für die deutsche Verfassungsordnung herausragen- den
Verfahren besondere Verantwortung und Lasten trug. Die nachfolgende
Arbeit ist in vieler Hinsicht mit meiner früheren Tätig- keit als
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei sei- nem
damaligen Richter und jetzigem Direktor am Institut, Herrn Prof. Dr.
Helmut Steinberger, verbunden. Seine Sicht des Verhältnisses zwischen
deut- schem Verfassungsrecht einerseits und Völker-, Europa-und
ausländischem Recht andererseits hat mein Verständnis von den
Beziehungen zwischen diesen Rechtsordnungen und damit auch diese Arbeit
nachhaltig beeinflußt.