Das absolute Verbot der Folter, wesentlicher Bestandteil der großen
internationalen Menschenrechtsverträge des 20. Jahrhunderts, ist in
jüngster Zeit in die Diskussion geraten. Die vorliegende Arbeit
untersucht die Reichweite des Folterverbotes zunächst auf der Ebene des
Völkerrechts und sodann in verschiedenen Rechtskreisen am Beispiel der
deutschen, israelischen und pakistanischen Rechtsvorschriften. Besondere
Aufmerksamkeit wird dabei der Frage nach der Zulässigkeit von Folter zum
Zwecke der Gefahrenabwehr gewidmet. Es werden im Rahmen dieser
Untersuchung neben der Darstellung der Rechtslage insbesondere auch die
Auswirkungen des jeweiligen historisch-kulturell bedingten
Verständnisses der Menschenwürde auf das Folterverbot analysiert.