Am 7. Mai 2004 wurde im Bundestag das Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe
verabschiedet. Mit dem Gesetz soll das Ziel, dass jeder Jugendliche
einen Ausbildungsplatz erhält, erreicht werden. Die Abgabe ist von den
Betrieben zu entrichten, deren Ausbildungsquote unter sieben Prozent
liegt. Betriebe mit weniger als elf Beschäftigten sind nicht betroffen.
Das Gesetz zur Ausbildungsplatzabgabe wurde von zahlreichen Vertretern
der Wirtschaft und Politik heftig kritisiert. Diese vertreten die
Auffassung, dass die Abgabe die Schwierigkeiten des Ausbildungsmarktes
nicht lösen wird.