Das Gesellschaftsrecht ist Ausdruck der konkreten geltenden
wirtschaftspoliti- schen und wirtschaftsrechtlichen Ordnung eines
Staates. Es wird damit auch in besonderem Maße von den sich
weiterentwickelnden und ändernden wirtschafts- politischen,
sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Wertvorstellungen, wie
sie in der jeweiligen verfassungsrechtlichen Ordnung eine rechtliche
Grundwertung erfahren haben und in der Verfassungswirklichkeit sichtbar
werden, mitgestaltet und bestimmt. Die wachsende Forderung nach mehr
Publizität der Gesellschaften, insbesondere der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, und nach erweiterter Beteiligung der Ar-
beitnehmer an den Kontroll- und Leitungsorganen der Unternehmen
beeinflußt das Gesellschaftsrecht bis in die jüngste Zeit hinein. Auch
europäische Entwicklungs- tendenzen strahlen aus. Diese
Einwirkungsfaktoren auf der Grundlage eines gesellschaftsrechtlichen
Grund- risses dem Studierenden sichtbar zu machen, ist das Anliegen
dieser Darstellung. Da- durch soll neben dem Einblick in die gegebenen
Rechtswertungen, wie sie z.T. seit 75 Jahren gelten, auch das
Verständnis flir die sichtbaren Wirkungskräfte und leben- digen
Einflußfaktoren auf das Gesellschaftsrecht geweckt werden. Die gewählte
Art der Gliederung soll dem Lernenden bei der vom Umfang her lei- der
gebotenen Stoffbegrenzung ein besseres Vergleichen der unterschiedlichen
Ge- sellschaftsformen ermöglichen und damit das Eindringen in diesen.
wirtschaftspoli- tisch und sozialpolitisch stets besonders lebendigen
Rechtsbereich ermöglichen. In- soweit ergänzt dieser Titel die
Darstellung zum Handelsrecht. Die von Studenten ausgearbeiteten
Beispiele für Vertragsgestaltungen und Satzun- gen, die im Anhang
wiedergegeben werden, sollen das Vorstellungsvermögen erwei- tern. Herrn
Rechtsanwalt Peter Jürgen Lipperheide danke ich für seine Unterstüt-
zung, dem Leser für Anregungen und Hinweise für eine weitere
Bearbeitung.