Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie,
Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Universität Erfurt,
Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit Georg
Lohmanns Kritik an der Konzeption kollektiver Menschenrechte. Sie
versucht die Argumentation Lohmanns darzulegen und in den Kontext der
Diskussion einzuordnen. Hierfür wird zunächst die Konzeption kollektiver
Menschenrechte vor ihrem geschichtlichen Hintergrund erläutert sowie
anschließend die Debatte hinsichtlich der Standpunkte liberalistischer
und kommunitaristischer Theorien dargestellt. Hierbei soll die aktuelle
Relevanz des Diskurses um Menschenrechte für Gruppen deutlich werden.
Alsdann wird die begriffliche und sachliche Kritik Lohmanns an dieser
Konzeption beleuchtet und sein Lösungsansatz vorgestellt. In erster
Linie wurden hierfür die konkret dieser Auseinandersetzung gewidmeten
Texte Lohmanns ausgewertet, mit besonderer Beachtung der Aufsätze
"Kollektive Menschenrechte zum Schutz von Minderheiten?" von 2004 und
"Menschenrechte und die Frage nach dem Subjekt der Rechte" von 2010.
Eine Kategorisierung der Menschenrechte in verschiedene Generationen
gilt als umstritten. Nach der Postulierung der negativen Freiheitsrechte
in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und der
'positiven Teilnahmerechte' im Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (IPbpR), die die erste Generation bilden, wurden mit
der Kodifizierung der 'sozialen Teilhaberechte' im Internationalen Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) die
Menschenrechte zweiter Generation geschaffen. Mittlerweile ist die Rede
von einer dritten Generation der Menschenrechte. Diese als
Kollektivrechte, Gruppenrechte oder auch Solidarrechte bezeichnete
Gattung von Menschenrechten umfasst solche Rechte, die nicht vorrangig
dem einzelnen Menschen als Individuum zukommen, sondern kollektiven
Einheiten, wie etwa den Völkern. Die Debatte, ob solche k