Daß die Republikaner zur Legitimierung ihres Weiblichkeitsideals Luise
Otto Peters gegen die "gleichmacherischen Emanzen" der neuen
Frauenbewegung ausspielen, muß diese frühe Frauenrechtlerin, die sich
ausdrücklich auf die Menschen- und Bürgerrechtserklärung der
Französischen Revolution berief, nicht nachträglich in Verruf brin- 1
gen. Es zeigt aber, daß der Titel unseres Buches zu Mißdeutungen An- laß
geben könnte. Er konstruiert keinen Gegensatz zwischen dem na-
turrechtlich begründeten Anspruch auf Freiheit und Gleichheit für alle
Menschen und einer naturgegebenen Weiblichkeit. Er stellt auch nicht den
revolutionären Postulaten eine programmatische Weiblichkeit ge- genüber,
deren angebliche Tugenden - zu politischen Grundsätzen er- hoben - das
Abgleiten der Revolution in den Thrror hätte verhindern können. Der
Titel ist vielmehr der Versuch, über die Umformulierung der
revolutionären Devise auf drei Dinge aufmerksam zu machen, die für das
Thema "Frauen und Französische Revolution" von Bedeutung sind: den
Ausschluß der Frauen von den Staatsbürgerrechten, die intel- lektuelle
wie praktisch-politische Thilnahme von Frauen an der Revolu- tion und
die normative Etablierung eines bürgerlichen Weiblichkeitsi- deals. Die
Autorinnen des vorliegenden Bandes mögen unterschiedliche Auffassungen
darüber haben, wie sich formale Anerkennung und ma- terielle
Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen heute in
Übereinstimmung bringen lassen. Sie teilen aber die Überzeu- gung, daß
es sich, nicht zuletzt im Hinblick auf die Gegenwart, lohnt, das
politische Gründungsereignis der bürgerlichen Gesellschaft sowohl auf
sein emanzipatorisches wie auf sein fortschritthemmendes Poten- tial für
die Gestaltung der Geschlechterbeziehungen zu untersuchen.