Im Mai 2003 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex Änderungen des Corporate Governance Kodexes beschlossen. Die
Änderungen betreffen die Offenlegung von Vorstandsbezügen im
Jahresabschluss und Aktienoptionsprogramme. Die Regierungskommission
wird sich in ihrer weiteren Tätigkeit mit den Themen Aufsichtsrat,
Hauptversammlung und stärkere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
beschäftigen. Anstrengungen zu einer Verbesserung der Corporate
Governance finden nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene
statt.