Forschung am Patienten ist in den Kliniken tägliche Praxis, auch an
Minderjährigen, bei niedrigeren Heilungschancen. Forschende Ärzte stehen
vor dem Dilemma, dass Minderjährige oft nicht in der Lage sind,
selbstbestimmt in Versuche einzuwilligen. Zahlreiche Gesetze und
Richtlinien bemühen sich um eine Lösung, insbesondere in der
Beschränkung der Forschungsfreiheit.
Ob und in welchem Umfang Beschränkungen gerechtfertigt sind, muss auf
dem verfassungsrechtlichen Wege geklärt werden. Schranken der
Forschungsfreiheit wie die Menschenwürde oder das Selbstbestimmungsrecht
des Kindes müssen durch den Forschungsversuch zunächst berührt werden.
Erst dann stellt sich die schwierige Frage einer interessengerechten
Abgrenzung. Der Blick muss hierbei klar auf den Schutz des
Minderjährigen gerichtet sein, als schwächstem Glied unserer
Gesellschaft.