Zwölf Klausuren aus den examensrelevanten Gebieten der Grundrechte und
des Staatsorganisationsrechts helfen bei der Bewältigung methodischer
Probleme und vermitteln gleichzeitig die grundlegenden Kenntnisse im
Staatsrecht. Die methodische Behandlung der Fälle geht dabei in
besonderer Weise auf die Bedürfnisse der Studierenden ein: Wie in der
realen Klausur- und Prüfungssituation werden Vorüberlegungen, allgemeine
Aufbaufragen und klausurtaktische Erwägungen in den gedanklichen
Lösungsprozess einbezogen und in einer eigenen Druckspalte parallel zu
den einzelnen Schritten der eigentlichen Klausurlösung dargestellt.