Das Europarecht wirkt in nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens
hinein. Davon bleibt auch das Steuerrecht nicht verschont. Einwirkungen
erfolgen dabei auf verschiedenen Wegen, so über Verordnungen und
Richtlinien, über die Gewährleistung von Grundfreiheiten für
Gemeinschaftsbürger, die Beihilfekontrolle der Kommission und faktisch
über den Wettbewerb der Steuersysteme. Ohne Kenntnis von Voraussetzungen
und Konsequenzen dieser Einwirkungen lässt sich heute kein Steuerrecht
mehr betreiben. Am Beispiel der Unternehmensbesteuerung werden die
europarechtlichen Grundlagen und Konsequenzen dieses Prozesses, seine
bisherigen Resultate und weiteren Aufgaben dargestellt und einer ersten
Analyse der ökonomischen Auswirkungen unterzogen.