Der ProzeB der europaischen Einigung bekam 1986, als die Einheitli- che
Europrusche Akte von den Staats-und Regierungschefs der EG-
Mitgliedsliinder verabschiedet und nachfolgend von den nationalen
Parlamenten ratifiziert wurde, einen neuen kraftigen Impuls. Bis zum
01.01.1993 soH danach der gemeinsame europaische Binnenmarkt als ein
"Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Raurn ohne
Binnen- Personen, Dienstleistungen und Kapital gemaB den Bestimmungen
grenzen dieses Vertrages gewahrleistet ist" (Art. 13 der Akte), voHendet
wer- den. Ais konkrete Zielvorgabe sind bis zu diesem Datum -
Umsatzsteuem, Verbandsabgaben und sonstige indirekte Steuem zu Steuer-
harrnonisierung harmonisieren und - die den Binnenmarkt betreffenden
Rechts- und Verwaltungsvor- Rechts-und Verwaltungs- schriften der
Mitgliedstaaten anzugleichen. angleichung Diese neue Phase des
europaischen Einigungsprozesses ist seit Herbst 1989 durch die
Ergebnisse in Osteuropa und die sich abzeichnende Vereinigung der beiden
deutschen Staaten sowohl im BewuBtsein der Deutsche Vereinigung
Offentlichen Meinung als auch im BewuBtsein vieler deutscher Unter- und
Liberali- nehmen in den Hintergrund gedriingt worden. Die anfallenden
Proble- sierung in me im Zusammenhang mit der deutschen Einheit
absorbieren im Mo- Osteuropa ment einen groBen Teil der Energie und der
personeHen Ressourcen der Untemehmen. Doch wird dieser Zustand nur
voriibergehend sein, da die Verwirklichung des Binnenmarktes nicht durch
die Entwick- lung in Deutschland verschoben wird, sondem
moglicherweise - folgt man einigen politischen AuBerungen - eine
Verzahnung beider Pro- zesse mit gemeinsamen AbschluB zum 31.12.1992
angestrebt wird.