Christian Stahl zeigt, dass die Nutzungshäufigkeit von
Kommunikationskanälen nur eingeschränkt dazu geeignet ist, den Erfolg
von Sportpräsentationen zu belegen. Er weist die Legitimität der
normativen Vorgaben des Rundfunkrechtes nach und überprüft die Geltung
dieser Normen für die Präsentation der 28. Olympischen Sommerspiele
2004.