Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und
Schenkungsteuer und sind mit denwesentlichen rechtlichen Bestimmungen
vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft- undSchenkungsteuer Die
Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensanfall, der sich vonTodes wegen
vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Vermögensübertragungen unter
Lebenden, das heißt Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die
Steuer, die für einen solchen Vermögensübergang unter Lebenden anfällt,
wirdals Schenkungsteuer bezeichnet.Von der Erbschaftsteuer wirdauch in
periodischen Abständen das Vermögen von Familienstiftungen und
Familienvereinen erfaßt. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlaßsteuer,
sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beimeinzelnen Erben
besteuert und nicht die Erbmasseals solche. Die Erbschaftsteuer wird zu
den Besitzsteuern gerechnet, denn sie wird vom Vermögen erhoben. Sie
rechnet dabei zu den einheitswertabhängigen Steuern, denn das der
Erbschaftsteuer unterlie- gende Vermögen setzt sich aus verschiedenen
Vermögensarten zusammen, für die teilweise Einheitswerte festgestellt
werden (Grundbesitz). Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als
Verkehrsteuer ansehen, weil sie den Übergang von Vermögen belastet. Bei
der Erbschaftsteuer überschneiden sich die Merkmale vonBesitz- und
Verkehrsteuer.