Die vorliegende Arbeit ist im Wintersemester 2004/2005 von der Fakultät
für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität
Mannheim als D- sertation angenommen worden. Sie wurde im März 2005
abgeschlossen; seither erschienene Literatur konnte nur noch teilweise
in den Fußnoten berücksichtigt werden. Meinem verehrten Doktorvater,
Herrn Prof. Dr. Jochen Taupitz, gebührt mein herzlicher Dank. Er hat
diese Arbeit angeregt und betreut und ihre Entstehung auf vielfältige
Weise gefördert und unterstützt. Herrn Prof. Dr. Eibe Riedel danke ich
für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Danken möchte ich ferner
meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen am Ins- tut für Deutsches,
Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundhei- recht und
Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB) für ihre
jederzeitige Hilfs- und Gesprächsbereitschaft. Ganz herzlich danke ich
meinen Freundinnen und Kolleginnen Antje Molzahn, Dr. Maike Erbsen und
Dr. Barbara Böckenförde-Wunderlich für ihre jederzeit vorhandene
Bereitschaft, über die Probleme dieser Arbeit zu diskutieren sowie für
die Mühe der kritischen Dur- sicht und des Korrekturlesens. Nicht
zuletzt danke ich ihnen und vor allem auch meinem Freund, Florian
Dvorak, für ihre stets aufmunternde Unterstützung. Mein ganz besonderer
Dank gilt schließlich meinen Eltern, Friedrich und Karola Brewe, die mir
den Weg zu dieser Arbeit überhaupt erst ermöglichten.