Der Embryonenschutz gehört zu den Schlüsselproblemen der Bioethik und
hat durch die embryonale Stammzellenforschung zusätzliche Aktualität
erhalten. Wegen des internationalen Charakters der Embryonenforschung
ist er zugleich ein Regelungsproblem, das jenseits einer allein
nationalstaatlichen Dimension angesiedelt ist. Daher arbeitet diese
Untersuchung die völkerrechtlichen, rechtsvergleichenden und
innerstaatlichen Aspekte des Embryonenschutzes heraus und passt diese in
ein Gesamtbild ein, das dem transnationalen Charakter der
Embryonenforschung entspricht. Zunächst wird der durch die universell
und regional geschützten Menschenrechte sowie die Grundrechte
abgesteckte Handlungsspielraum des Gesetzgebers bestimmt. Danach werden
unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und
der aktuellen Reformdiskussion drei repräsentative Regelungsmodelle
rechtsvergleichend analysiert, nämlich die USA als liberales
Regelungsmodell, Frankreich als Modell mittlerer Regelungsdichte und
Deutschland als restriktives Regelungsmodell. Darauf aufbauend wird
abschließend ein neuer deutscher Regelungsansatz erarbeitet und dessen
Rückwirkungen auf die Entwicklung des EMRÜ Biomedizin untersucht.