Die Regelung des 11 ARegV uber beeinflussbare und nicht beeinflussbare
Kostenanteile ist zu einer Schlusselvorschrift der deutschen
Netzentgeltregulierung avanciert. Das in 11 Abs. 2 S. 2 - 4 ARegV
geregelte Rechtsinstitut der wirksamen Verfahrensregulierung stellt
einen Bereich der Kostenanerkennung im Rahmen der Anreizregulierung dar,
der bislang keiner systematischen Betrachtung unterzogen wurde, obgleich
zentrale und wirtschaftlich bedeutsame Aspekte des Netzbetriebs sowohl
im Strom- als auch im Gasbereich auf Transportnetz- und auf
Verteilernetzebene umfasst werden. Die Dissertation untersucht erstmals
in dieser Breite das neue Rechtsinstitut sowie die Festlegungen der
Regulierungsbehorden, um festzustellen, welchen Effizienzanforderungen
die Bereiche einer wirksamen Verfahrensregulierung zu genugen haben.