Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg
(Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Internationale
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine
aussagekräftige und ordnungsgemäße Rechnungslegung bildet für
Kapitalgeber von Unternehmen eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage.
Bilanzskandale wie durch Enron, WoldCom u.a. verursacht, haben das
Vertrauen der Anleger in die Verlässlichkeit der Rechnungslegung
beeinträchtigt und erfordern eine genauere Kontrolle der Durchsetzung
von Rechnungslegungsnormen. Dieser Prozess der Durchsetzung von
Rechnungslegungsvorschriften wird als Enforcement bezeichnet. Weitere
Bedeutung erlangt das Enforcement im Zuge der Anwendung der
International Financial Reporting Standards (IFRS), die vom
International Accounting Standards Board (IASB) als global anzuwendende
Rechnungslegungsgrundsätze entwickelt werden. Seit dem Jahr 2005 ist die
Erstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS für alle
kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen mit Sitz in der Europäischen
Union (EU) verpflichtend. Das Enforcement soll eine möglichst
einheitliche Handhabung und Anwendung dieser Standards sicherstellen. Da
sich eine zentrale, europäische Regulierung des Enforcement aufgrund der
Unterschiede im Rechtssystem und Wirtschaftsverfassung nicht realisieren
ließ, wurde die Durchsetzung den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen.
Zwar gibt es mit der European Securities and Markets Authority (ESMA)
eine übergeordnete europäische Organisation, die allerdings
vordergründig der Koordination dient und eine einheitliche Anwendung der
IFRS EU-weit nicht garantieren kann. Die Durchsetzung der Standards in
Deutschland basiert auf einem zweistufigen System, welches mittels
Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15. Dezember 2004 eingeführt wurde.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Effektivität des deutschen Enforcement zu
analysieren und