Über den Sinn und Zweck der Unternehmung läßt sich gut räsonieren. ln
der öffentlichen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland kann man
recht sicher sein, keinen Konsensus darüber zu erreichen: Zum einen
werden die Argumente der Gegenseite nicht zur Kenntnis genommen, zum
anderen werden implizit sehr viele unterschiedliche Anforderungen an das
Unter- nehmen gestellt. Sinn und Zweck des Unternehmens bestehen dann
lediglich darin, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Leider können
sich meist nur die Mitglieder einer speziellen Interessengruppe über die
Art und den Umfang dieser Forderungen einig werden. Betrachtet man das
Unternehmen als Manifestierung einer lnvestitionsent- scheidung, und
zwar analog zu einem zinstragenden Instrument, dann redu- ziert man das
Unternehmen - ohne daß man die gesellschaftspolitische Verantwortung der
Unternehmen negiert-auf seine geldbezogene Substanz, also auf Rendite
und Risiko. Dies ist die verständliche Sicht des Anteilsinha- bers einer
Aktiengesellschaft mit einer Minderheitsbeteiligung; er achtet auf
Kurschance, Kursrisiko und Dividende. Gewöhnlich hat der
Minderheitsgesellschafter nur wenig Einfluß auf Vorstand und
Aufsichtsrat. Es stellt sich rasch die Frage, inwieweit der Investor das
Recht und die Möglichkeit zur Risikostreuung in seinem eigenen Portfolio
hat, wenn die Publikumsgesellschaften dazu neigen, sich in vielen
Sparten gleich- zeitig zu engagieren, d. h. quasi als Holding zu
gerieren. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, daß viele
Gesellschaften dazu tendieren, Mischkonzerne zu werden, indem sie
diversifizieren. Nicht immer gelingt es ihnen dabei, Synergien zu
nutzen, Risiken auszugleichen und den Ertrag zu steigern.