Gegenstand der Arbeit ist zum einen die Frage, inwieweit der bereits aus
der Antike bekannte Grundsatz ne bis in idem heute über völkerrechtliche
Regelungen zwischenstaatliche Wirkung entfaltet. Zum anderen wird
untersucht, welche Auswirkungen die Entwicklung dieses Grundsatzes auf
die Auslegung der nationalen deutschen Regelung des Doppelstrafverbots
in Artikel 103 Abs. 3 GG hat. Die Autorin setzt sich mit Art und Umfang
der Geltung des Doppelstrafverbotes im internationalen, europäischen und
deutschen Rechtsbereich auseinander. Für Praktiker ist das Werk von
besonderem Interesse, weil es die neuen Regelungen der Artikel 54 ff.
des Schengener Durchführungsübereinkommens interpretiert und
kommentiert. Diese Artikel sind im deutschen Recht unmittelbar
anwendbar. Gegenüber den bisherigen nationalen Regelungen stellen sie
Erweiterungen dar, die sich im Strafverfolgungsrecht auswirken.