Diese kleine Rechtsphilosophie bemillit sich, die heutige rechts-
philosophische Problematik in den groBen Rahmen der Geschichte der
Rechtsphilosophie hineinzustellen. Ein derartiges Unterfangen macht eine
strenge Auswahl erforderlich, und jeder wird bei einer solchen zum Teil
davon beeinfluBt sein, was er im Hinblick auf die Problema- tik der
Gegenwart als wesentlich empfindet. Viel Interessantes muB
notwendigerweise unberiicksichtigt bleiben; als MaBstab fiir die Auswahl
habe ich dabei im wesentlichen die Originalitat des
rechtsphilosophischen Beitrags angesehen. Eine Ausnahme- bilden die
Naturrechtler des 18. Jahrhunderts. Man wird gewiB auch hier iiber
vieles streiten Mnnen. Ich mochte an dieser Stelle dem Herausgeber,
meinem Freunde WOLFGANG KUNKEL, fiir die groBe Millie danken, die er
sich im ganzen Verlauf der Arbeit gemacht hat. Cambridge, Mass.,
Friihjahr 1955. CARL J OACBlM FRIEDRICH. Inhaltsverzeichnis. Erster
Teil. Die Geschichte. Selta I. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 1 II. Das Recht aIs Wille Gottes: Die Erbschaft des
Alten Testaments . 4 III. Das Recht aIs Teilhabe an der Idee der
Gerechtigkeit: Plato und Aristoteles. . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . - 7 IV. Das Recht aIs Ausdruck der Gesetzlichkeiten
menschlicher Natur: Die Stoa. und das romische Naturrecht . . . . . . .
. . . -. 16 V. Das Recht als Friedensordnung der Liebesgemeinschaft:
Augustin 21 VI. Das Recht aIs Teil und Spiegel der gottlichen
Weltordnung: Thomas Aquinas und die Scholastik . . . . . - . . . . . . .
. . . . 25 VII. Das Recht aIs Geschichtsphii. nomen: Die Humanisten. . -
. - - . 30 VIII. Gesetztes Recht gegen Naturrecht: Die
Souverinitatslehre bei Bodin, Althusius, Grotius - . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . - 34 IX.