Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note:
1, Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH,
Sprache: Deutsch, Abstract: Im bestehenden Wirtschaftssystem muss ein
Unternehmer, welcher vor einer Gründung seiner Unternehmung steht, nicht
nur organisatorische Pläne, finanzielle Mittel und eine Geschäftsidee
besitzen, er muss sich auch für eine Rechtsform seiner Unternehmung
entscheiden. Auch bestehende Unternehmen können noch vor solch
konstitutive Entscheidungen, wie die Wahl einer neuen Rechtsform,
gestellt werden. Beispiele hierfür wären Zusammenschlüsse mehrerer
Unternehmungen oder aber auch die Übernahme eines Unternehmens durch
Erbantritt.1 Auf welche Rechtsform die Entscheidung letztendlich fällt,
liegt mehr oder minder an der freien Wahl des Unternehmers und an den
gegebenen Umständen, die dem Unternehmer zu seiner Entscheidung
begleiten. Zu den genannten Umständen und auch zu den eigentlichen
Interessen des Unternehmers selbst, gehören Merkmale wie zum Beispiel
die Möglichkeit der Kapitalaufbringung, das Haftungsrisiko, die
Geschäftsführungsbefugnisse, die Beteiligungen bei Gewinn oder Verlust
und die unterschiedliche steuerliche Belastung. Um all diesen
verschiedenen Interessen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mehrere
Rechtsformen erstellt, welche sich in den einzelnen Merkmalen
unterscheiden.