Der Versuch, die offene: Fürsorge in der Psychiatrie und ihren
Grenzgebieten zu schildern, wurde in der Überzeugung unternommen, daß
der Zeitpunkt für die allgemeine Einführung dieser neuen Für- sorgeform
gekommen ist. Die Geschichte der deutschen Psychiatrie, die Fortschritte
im Ausland und das Bedürfnis nach Individualisierung und
Rationalisierung des öffentlichen Irrenwesens scheinen uns in dieselbe
Richtung zn weisen wie die jüngste Entwicklung der sozialen Hygierw und
Wohlfahrtspflege und die bevorstehende Reform des Strafrechts. Die
Darstellung wendet sieh in erster Linie an die un- mittelbar beteiligten
Irrenärzte, weiter aber an alle Kreise, die an der
Geisteskrankenfürsorge und den verwandten Fürsorgezweigen der
psyehiatrischen Grenzgebiete, wie der FürsorgP für Nervenkranke,
jugendliehe Psychopatht>n, sittlich Gefährdete, Trinker, entlassene
Straf- gefangene u: w. interessiert sind, also an die Ärzte,
SozialhygiE'niker, ationalükonomen, Verwaltungs-und FürsorgebE'amtE'n
sowie an die Ver- t. n-ter dc>r öffentlichen und privaten
\VohlfahrtspflegP. Im gegenwärtigen Zeitpunkt hielten wir es in erster
Linie für ange- bracht, die verschiedenen bisher verwirklichten Typen
der offenen psychiatrischen Fürsorge in Selbstschildenmgen ihrn Urheber
zn ver- ansdu1ulichen. Hierauf wurde versucht, aus diesen Berichten und
einer Übersicht übc>r die Verhältnisse im Ausland an Hand unserer
Erfahrungen die allgemeinen Folgerungen zu ziehen und die offene
psychiatrische Fürsorge nach ihrem inneren Aufbau, ihrem Verhältnis zn
den übrigen Fürsorgezweigen, ihrer Bedeut1mg fiir das Gesell- c
haftsldwn nnd ihrer Auswirkung auf die prakti; che und wissen-
schaftliche PsychiatriP zn beschreiben. Wenn wir dabei das von KoLB im .