Mit der seit Juli 2011 gültigen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG müssen
sich Spielzeuge, die auf den europäischen Markt gebracht werden möchten,
den weltweit strengsten Sicherheitsvorgaben unterziehen. Es ist
absehbar, dass auch in Zukunft die Tendenz der stetigen Verschärfung der
Spielzeugsicherheit in Europa zunehmen und nicht abnehmen wird. Obwohl
diese Richtlinie lediglich an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet ist,
wirkt sie sich unweigerlich auf die chinesische Spielzeugindustrie aus,
die allein im Jahr 2010, 86% der gesamten Importmenge von Spielzeug nach
Europa produziert hat. Das Ziel der vorliegenden Studie liegt darin, dem
Leser zu ermöglichen, das neue EU-Spielzeugsicherheitsrecht aus dem
Blickwinkel der chinesischen Spielzeugunternehmen zu betrachten. Der
Umfang und der Inhalt der Herstellerpflichten bilden den
Hauptschwerpunkt dieser Studie. Die behördliche Marküberwachung, die im
Umkehrschluss eine Reihe von Duldungs-, Unterstützungs- und
Auskunftspflichten für chinesische Spielzeugunternehmen zur Folge hat,
wird unter die Lupe genommen, um zu untersuchen, wo die Grenzen der
Marktüberwachungskompetenz aus verwaltungsverfahrensrechtlicher Sicht
liegen. Zuletzt bietet die Studie einen Einblick in die aktuelle
Situation der chinesischen Produzenten in der globalisierten
Spielzeugindustrie.