Die Errichtung der internationalen Straftribunale für das ehemalige
Jugoslawien und Ruanda auf der Grundlage des Kapitels VII der VN-Charta
verpflichtet die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu
uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den genannten Straftribunalen. Die
Verfasserin untersucht, welche konkreten Aufgaben die Statuten und
Verfahrens- und Beweisordnungen der Straftribunale den Staaten zuweisen
und inwieweit die Staaten den ihnen übertragenen Aufgaben nachkommen.
Analysiert werden die Stärken und Schwächen der derzeit vorliegenden
nationalen Gesetzgebung, auf deren Grundlage sich die Kooperation
zwischen den nationalen Behörden und den internationalen Straftribunalen
vollzieht. Anhand des Falles Blaskic vor dem Jugoslawien-Tribunal wird
aufgezeigt, inwieweit die Staaten in der Praxis bereit sind, eine
Einschränkung ihrer Souveränität auf dem Gebiet des Strafrechts
hinzunehmen und den Anordnungen und Rechtshilfeersuchen der
internationalen Straftribunale Folge zu leisten.