Im KJHG wird "Von der Mitwirkung der Jugendhilfe im Verfahren nach dem
Jugendgerichtsgesetz" (§ 52 SGB VIII) gesprochen und somit der
Schwerpunkt klar auf die Jugendhilfe und weg von der Gerichtshilfe,
gelegt (Paradigmenwechsel). Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat dabei
mehrere Aufträge, der Wichtigste ist, den Jugendlichen oder
Heranwachsenden im Verfahren zu betreuen und im Rahmen des Verfahrens zu
begleiten. Dabei hat sie sich der verschiedensten Konzepte und Methoden
zu bedienen, um diesen Jugendlichen oder Heranwachsenden in seiner
Lebenswelt, seinem Familiensystem gerecht zu werden. Im Rahmen dieses
Buches möchte ich einen Einblick in die Aufgaben der Jugendhilfe im
Strafverfahren geben und gleichzeitig die Kooperationen aufzeigen, die
es im Verfahren nach dem JGG gibt. Dabei wird der Fokus darauf liegen,
ob diese Aufgabenwahrnehmung und Kooperationen im Bezug zum Jugendlichen
oder Heranwachsenden auch förderlich für diesen sind.