Der Autor analysiert interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen
Europäischem Parlament, Kommission und dem Rat in ihrem historischen
Kontext und ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung. Im ersten Teil: die
zulässige und rechtlich bindende Handlungsform der
Interorgankooperation. Im zweiten Teil: die verfassungsrechtliche
Zuordnung. Mit Neubestimmung des Interorganverhältnisses, zur
Weiterentwicklung der herkömmlichen Gewaltenteilungslehre.