Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen,
Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache:
Deutsch, Abstract: Für ein Unternehmen soll ein System eingeführt
werden, mit dem die geleisteten Gewährleistungs- und
Garantieverpflichtungen erfasst werden können und somit auch eine
angemessene Beurteilung der Verbindlichkeiten zum Jahresabschluss
erfolgen kann. Als Ergänzung zu den Pauschalwertrückstellungen sollen
auch die Möglichkeiten von Einzelwertrückstellungen untersucht werden,
damit die drohenden Verbindlichkeiten möglichst exakt dargestellt werden
können. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich lediglich mit der
handelsrechtlichen Darstellung dieser Rückstellungen, womit
steuerrechtliche Aspekte und die internationale Rechnungslegung außer
Acht bleiben. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit hat sich
eine freiere Bilanzierung nach Steuerrecht ergeben, wodurch sich diese
von der handelsrechtlichen Bilanzierung entfernt hat. In der
internationalen Rechnungsstellung werden Rückstellungen in dem Standard
IAS 37 geregelt. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen der
Bilanzierung von Rückstellungen nach Handelsrecht erläutert, welche dann
mithilfe konstruierter Beispiele dargestellt werden. Nach § 249 Abs. 1
HGB müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Diese Aufwendungen
sind nach dem Prinzip der periodengerechten Abgrenzung dem Geschäftsjahr
der Entstehung der Verbindlichkeit zuzuordnen. Im Gegensatz zu dem
Realisationsprinzip, nach welchem nur realisierte Gewinne ausgewiesen
werden dürfen, wird bei Rückstellungen das Imparitätsprinzip angewandt,
welches den Ausweis von nicht realisierten, aber zu erwartenden
Verlusten verlangt. Für Sach- und Rechtsmängel nach § 633 BGB besteht
nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB eine zweijährige gesetzliche
Gewährleistungsfrist, soweit diese nicht durch allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) oder vertr