In den internationalen Umweltbeziehungen herrscht seit der Rio-Konferenz
von 1992 Einigkeit darüber, daß Staaten erst ab einem bestimmten
Entwicklungsstand vereinbarte Umweltverpflichtungen erfüllen können.
Dies hat zu dem Konzept der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen
Verantwortlichkeiten" geführt, das der ungleichen Befähigung der
Industriestaaten einerseits und der Entwicklungsländer andererseits zur
wirksamen Beteiligung am Schutz der globalen Umwelt Rechnung tragen
will. Es wirkt sich vor allem in unterschiedlichen
Umweltschutzverpflichtungen für die verschiedenen Staatengruppen sowie
in der Gewährung von Erfüllungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer,
aus. Die Autorin beantwortet insbesondere die Frage, inwieweit die
Vertragsstaaten der modernen multilateralen Umweltschutzübereinkommen
diesem Konzept folgen und es in konkrete Maßnahmen umsetzen.