Die Arbeit untersucht die Einwirkung der Rechtsprechung des EuGH auf das
Verfahrensrecht, das die mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung
des Gemeinschaftsrechts zu beachten haben. Sie sieht die Rechtsprechung
auf ein ebenenübergreifendes System des Rechtsschutzes gegen
Gemeinschafts- und mitgliedstaatliche Rechtsakte ausgerichtet. Dies wird
anhand der tatsächlich festzustellenden Einwirkung der Rechtsprechung
auf die Systembereiche Rechtswegeröffnung, vorläufiger Rechtsschutz,
Hauptsache sowie allgemeines Verfahrens- und Organisationsrecht belegt.
Dabei zeigt sich, daß der Einwirkung bündische, demokratische und
Leitprinzipien einer ebenenververklammernden Verfassung des
Gemeinschaftsrechtsraums zugrunde liegen.