Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Bank, Börse,
Versicherung, Note: 1,0, Hochschule Wismar (Betriebswirtschaft),
Sprache: Deutsch, Abstract: Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören
die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung,
Unfallversicherung, Pflegeversicherung. Die Krankenversicherung wird von
den Krankenkassen organisiert. Die Krankenkasse kann frei gewählt
werden, bei den anderen Sozialversicherungen wird die Mitgliedschaft per
Gesetz geregelt. Gegenstand der sozialen Rechte in der Bundesrepublik
Deutschland sind die in den Sozialgesetzbüchern vorgesehenen Dienst-,
Sach- und Geldleistungen. Zuständig für diese Sozialleistungen sind
besondere Körperschaften, Anstalten und Behörden. Ein Teil der
Sozialleistungen wird durch eine gesetzliche Versicherung
(Sozialversicherung) gedeckt. In der Sozialversicherung werden Personen
durch Zwang (Versicherungspflicht Kraft Gesetzes oder Satzung) oder auf
Grund freiwilligen Beitritts versichert. Die Träger der
Sozialversicherung sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen
Rechts mit Selbstverwaltung. Die Versicherungsträger erfüllen ihre
Aufgaben im Rahmen der Gesetze und des sonstigen für sie maßgebenden
Rechts in eigener Verantwortung. Bei der Erfüllung der Aufgaben können
die Bürger mitwirken. Diese Mitwirkung wird Selbstverwaltung genannt.
Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter der
Versicherten und Rentner sowie Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Die
Vertreter werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen (Sozialwahlen)
gewählt. Sinn der Selbstverwaltung ist es, die Versicherten und
Arbeitgeber möglichst eng mit der Verwaltung zu verbinden, Erfahrungen
und Nöte der Versicherten der Verwaltung nahe zu bringen und
Entscheidungen der Verwaltung sozial und lebensnah zu machen.