Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Politische
Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu
Berlin (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar,
Sprache: Deutsch, Abstract: Das 20. Jahrhundert gilt als das
"Jahrhundert der Flüchtlinge" . Betrachtet man die Geschichte der
Flüchtlingsbewegungen und die Zahl von heute etwa 21 Millionen
Flüchtlingen weltweit, so ist dieser Begriff durchaus berechtigt. Unter
dem Eindruck der Schrecken des Nationalsozialismus, wurde in der
Bundesrepublik dem Schutz von Flüchtlingen ein besonderer Stellenwert
eingeräumt. "Politisch Verfolgte genießen Asyl" lautet demnach der
Artikel 16 des Grundgesetzes. Wurden in den ersten Jahrzehnten der
Bundesrepublik auch dementsprechend großzügig Asylbewerber anerkannt, so
änderte sich dies, mit dem Ansteigen der Asylbewerberzahlen. Bereits
1978 erkannte das für Klagen von Asylbewerbern zuständige
Verwaltungsgericht Ansbach nur 111 Personen an, lehnte jedoch 2.882 ab.
Die Politik reagierte mit den Beschleunigungsgesetzen von 1978 und 1980,
die für Asylbewerber die Möglichkeiten einschränkten, Widerspruch
beziehungsweise Klage gegen ihre Ablehnung zu erheben. Da durch diese
Maßnahmen die Zahl der Flüchtlinge nicht abnahm, wurde 1980 für mehrere
Staaten die Visumpflicht eingeführt, wodurch Die Bürger dieser Länder
oft gar nicht erst in die Bundesrepublik gelangen können. Unter anderem
mussten in der Folgezeit auch Türken, Äthiopier und Afghanen Visa
beantragen, bevor sie ins Flugzeug stiegen. Da Menschen aus diesen
Ländern zu den Antragstellern mit den höchsten Anerkennungsquoten
gehörten, kann als sicher gelten, dass dadurch viele Asylberechtigte
nicht in die Bundesrepublik gelangten.