In den Vorschriften des neuen Aktiengesetzes wird die Rechnungslegung
bei Konzernverhaltnissen - wie es auch tiberwiegend in der betriebswirt-
schaftlichen Literatur geschieht - unter der Vorstellung des Konzerns
als Wirtschaftseinheit betrachtet. Unter diesem Blickwinkel wird mit den
Konzernabschltissen grundsatzlich das Ziel verfolgt, einen Einblick in
die wirtschaftliche Gesamtsituation des Konzerns zu vermitteln. Entspre-
chend wird der Sinn der Konsolidierung darin gesehen, die Lage des ge-
samten Verbundes, nicht jedoch die wirtschaftlichen Verhaltnisse der
Konzernglieder erkennbar werden zu lassen. Da sich die vorliegende
Arbeit auf das neue Aktiengesetz bezieht, ist die Untersuchung der
Aussagefahigkeit der Konzern-Rechnungslegung zwangs- laufig auf die
grundsatzliche Frage nach der wirtschaftlichen Gesamt- situation des
Konzerns beschrankt; dabei mui3 folglich die betriebswirt- schaftlich
gleichermai3en bedeutungsvolle Frage nach der wirtschaftlichen Situation
der einzelnen Konzernunternehmen vernachlassigt werden. Hin- sichtlich
positiver Losungswege zur Offenlegung der wirklichen Erfolgs- quellen
nach dem Grundsatz der richtigen Aufwands- und Ertragserfas- sungbei den
einzelnen Konzerngesellschaften und der typischen Konzern- ergebnisse
("Betriebs- und Konzerneffekt") (1) sei auf die grundlegende Darstellung
Winkelmanns (2) verwiesen. Hierbei ist allerdings zu beach- ten, dai3
die vorliegende Arbeit und die vor 30 Jahren ebenfalls von Ha- senack
angeregte Untersuchung Winkelmanns von unterschiedlichen Fra-
gestellungen ausgehen. Die vorliegende Arbeit stellt eine Fortsetzung
der Diskussion tiber die Grundsatze aussagefahiger Konzern-Rechnungs-
legung dar, wahrend Winkelmann angestrebt hat, die bei der Aufstellung
der Konzern-Gewinn- oder Verlustrechnung auftretenden Fragen im Hin-
blick auf den rechnungsmai3igen Niederschlag des gesamten Konzernab-
laufs geschlossen darzustellen. 9 A. Einfiihrung I.