13 Die Konzeption des Betriebes als einer Zweckgemeinschaft macht es,
wie be- reits eingangs dargestellt, erforderlich, daß die betriebliche
Leistungser- stellung und Leistungsverwertung nicht ausschließlich in
Abhängigkeit von den Zielen und dem auf deren Erfüllung gerichteten
Handeln bestimmter Personen und Personengruppen gesehen wird. Es ist
vielmehr notwendig, die Ziele und das Handeln aller am betrieblichen
Leistungsprozeß direkt und indirekt mitwirkenden Personen zu
berücksichtigen. Dies bedeutet, daß in die betriebswirtschaftliche
Theorie nicht nur die Kapitalgeber und Unter- nehmer, sondern in
gleichem Maße auch die Arbeitnehmer einzubeziehen sind. Ziel der
vorliegenden Arbeit ist es, hierfür die Grundlagen zu schaf- fen, indem
die gewöhnlich in der Betriebswirtschaftslehre angewandte Be-
trachtungsweise des Arbeiters als eines passiven Handlungsobjektes durch
eine solche ersetzt wird, in der der Arbeitnehmer als aktives Handlungs-
subjekt berücksichtigt wird. Nur dadurch kann der Tatsache Rechnung
getragen werden, daß der Arbeiter in einer freien Wirtschaftsordnung die
Art und den Umfang seiner Mitwirkung am betrieblichen Leistungsprozeß
innerhalb bestimmter Grenzen von sich aus frei bestimmen kann. Dieses
spezielle Anliegen der Untersuchung macht es erforderlich, den be-
trieblichen Leistungsprozeß von einem Standpunkt aus zu betrachten, der
gewöhnlich in der betriebswirtschaftlichen Theorie nicht eingenommen
wird. Der Verhaltensbereich und die Handlungsmöglichkeiten des Arbeit-
nehmers sollen nämlich nicht aus dem Gesichtswinkel des Betriebs, seiner
Leitungs- und Führungsorgane, sondern vielmehr aus dem des einzelnen
Arbeiters und dessen individuellen Zielen gesehen werden. Dies bedeutet,
daß die Untersuchung primär auf die sogenannten subjektiven Bedingungen
6 der Ergiebigkeit des Faktors Arbeit ) ausgerichtet ist.