Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Arbeitsrecht, Note: 16,0, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache:
Deutsch, Abstract: Der Leistungsdruck im Profi- aber auch im
Breitensport betrifft schon lange nicht mehr nur die Sportler selbst und
ihre Trainer, sondern auch die im Hintergrund wirkenden Betreuer wie
Physiotherapeuten oder Sportärzte. Letztere sind dazu verpflichtet, die
Sportler - trotz dauerhafter körperlicher Belastung- auf einem stetigen
hohen physischen Leistungsstand zu halten. Um dieser Verpflichtung
gerecht zu werden, erscheint es für Sportärzte verlockend, (verbotene)
leistungsfördernde Substanzen zu Hilfe zu nehmen. Soweit hierbei
Rechtsfragen im Zusammenhang mit Doping aufkommen, die die Ärzte
betreffen, werden in der Öffentlichkeit insbesondere die Verwirklichung
von Straftatbeständen wie Körperverletzung oder sogar Totschlag
diskutiert. Zivilrechtliche Haftungsfragen kommen entweder gar nicht auf
oder werden verdrängt. Die Sportpresse und die breite Öffentlichkeit
verurteilen den gedopten Sportler und seine Gehilfen aufgrund des durch
Dopings manipulierten sportlichen Wettbewerbs. Aus dieser Sicht ist es
entscheidend, dass der Sportler Regeln der sportlichen Fairness
missachtet oder dass der eigene Lieblingssportler gegen den gedopten
Sportler verliert. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Anwendung von
Dopingmitteln weitreichende Schadensersatzforderungen nicht nur gegen
den Sportler selbst, sondern auch gegen den die Dopingmittel
verordnenden und vergebenden Arzt nach sich ziehen kann. Die vorliegende
Arbeit zum Thema "Die Arzthaftung bei der Verordnung und Vergabe von
Dopingmitteln" stellt die möglichen Schadensersatzansprüche dar, denen
ein Arzt bei der Vergabe von Dopingmitteln - mit oder ohne Einwilligung
des betroffenen Sportlers - gegenüber verschiedenen Geschädigten
ausgesetzt sein kann.