Im Zuge der anhaltenden Schuldenkrise bei den Staatsfinanzen einzelner
Mitgliedsländer der Europäischen Union rücken Bemühungen über eine
Harmonisierung auf dem Gebiet der direkten Steuern wieder in den Fokus
der Politik. Es stellt sich die Frage, ob insbesondere ein gemeinsamer
Währungsraum auch ohne eine einheitliche Finanz- und Steuerpolitik
funktionieren kann. Nach jahrelanger intensiver Vorbereitung zur
Verbesserung der Steuerneutralität im Gemeinschaftsgebiet hat die
Europäische Kommission am 16. März 2011 den Mitgliedsstaaten einen
Vorschlag zu einer gemeinsamen konsolidierten
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Dieser
beinhaltet in drei Schritten unter Maßgabe des Quellenprinzips eine
einheitliche Bemessungsgrundlage, die anschließende Konsolidierung und
die indirekte Formelzerlegung des Gewinns. Durch diese
grenzüberschreitende Verrechnung soll eine besonders effiziente Form der
steuerlichen Gewinnermittlung in der Europäischen Union geschaffen und
die steuerplanerische nachteilige Gestaltung zu einzelnen
Mitgliedsstaaten begrenzt werden.