Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und
Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen
Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie
stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem
"Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des
Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu
kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr
als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein
Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6.
Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu
besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand
der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die
Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen,
innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.