Für die freiheitsentziehende Unterbringung Volljähriger hat der
Gesetzgeber mit § 1906 eine eigenständige Rechtsgrundlage im Zivilrecht
geschaffen. Integraler Bestandteil des Betreuungsrechts ist außerdem
eine vollständige Neuregelung des Unterbringungsverfahrensrechts (§§ 70
ff. FGG), die über den Anwendungsbereich der materiellrechtlichen
Änderung hinausgeht. Im Mittelpunkt steht gleichsam die Auslegung des
Begriffs der freiheitsentziehenden Unterbringung und die neue
Genehmigungspflichtigkeit der sog. "unterbringungsähnlichen Maßnahmen".
Dabei hat der Autor stets die in der Praxis aktuellen Situationen und
Problemfelder im Auge.