Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht
/ Sonstiges, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management
gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule,
Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit dem Menschenrecht
der eigenen Meinung in Form von Bild, Ton und Schrift auseinander. Dabei
geht es um die Frage, ob das Demonstrationsrecht mit der allgemeinen
Schulpflicht vereinbar ist. Besonders steht die jüngere Generation bis
zu einem Alter von bis zu 18 Jahren im Fokus, da diese von der
allgemeinen Deutschen Schulpflicht und dem zugehörigen allgemeinen
Schulpflichtgesetz geschützt sind und werden. Das Ziel dieser Arbeit ist
es, eine rechtlich legale Lösung zu finden, die weder die eigene
Meinungsfreiheit noch die allgemeine Schulpflicht verletzt. Folglich
muss eine Lösung gefunden werden, die die beiden Bereiche bestmöglich
vereint, sodass auch den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit
offensteht, ihre Meinung in jeglicher Form kund zu tun. Zunächst werden
in Teil 2 und Teil 3 die Grundlagen des jeweiligen Bausteins näher
erläutert, sowie in die jeweilige Thematik mit allen Besonderheiten und
Problemen eingeführt. Weiterführend wird in Teil 4 eine mögliche
Vereinbarung beider Bausteine angeregt und mögliche Probleme
offengelegt. Vielmehr wird versucht, eine Lösung zu erschaffen, die eine
Vereinbarung des Demonstrationsrechts und der allgemeinen Schulpflicht
ermöglicht. Zur Abrundung wird in Teil 5 dieser Hausarbeit auf
praktische Anschauungsbeispiele näher eingegangen und anhand dieser
aufgezeigt wie eine mögliche Vereinbarung aussehen könne. Dabei wird
sich speziell auf bayerische Besonderheiten und mögliche Unterschiede an
den bayerischen Schulen in ihrer Form und Größe eingegangen. Die Arbeit
endet in Teil 6 mit einem Fazit sowie der Beantwortung der Eingangs
gestellten wissenschaftlichen Forschungsfrage.