In allen gangigen Darstellungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts
finden sich Hinweise zum Strafgrund des Versuchs. Ahnlich wie die
Ausfuhrungen zu den Straftheorien fristen sie jedoch ein isoliertes, von
keinem weitergehenden Erkenntnisinteresse getragenes Dasein im Vorfeld
der eigentlich zentralen Gesetzesanalyse. Damit wird der Zusammenhang
verschleiert, der zur Losung dogmatischer Einzelprobleme einerseits und
zu den Fragen nach Legitimation und Zweck staatlicher Kriminalstrafe
andererseits besteht. Anliegen dieser Untersuchung ist es, die
Grundlagen der Versuchsdogmatik systematisch zu entwickeln. Ausgehend
von einer straftheoretischen Weichenstellung stellt Matthias Wachter
einen allgemeinen Verbrechensbegriff vor, aus dem sich Grenzen fur eine
legitime Strafbarkeit in unterschiedlichen Versuchskonstellationen
ableiten lassen.