Das Umsatzsteuergesetz in der Fasst. mg, wie sie bis 1. 7. 1951 in
Geltung war, hat durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
und des Be- förderungsteuergesetzes vom 28. 6. 1951 (BGBl. I Nr. 30 vom
29. 6. 51 S. 402) wesentliche Änderungen und schließlich am 1. 9. 1951
eine endgültige Neu- fassung erhalten. Durch die Verordnung zur Anderung
und Ergänzung der Durchführungsbe- stimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom
29. 6. 1951 (BGBl. I Nr. 31 vom 30. 6. 51 S. 418)ergaben sich für diese
ebenfalls eine Reihe von Abweichungen im Text und Inhalt. Mit dem 1. 9.
1951 bekamen auch sie eine endgültige Neufassung. Beide Neufassungen
sind im BGBI. I Nr. 45 vom 11. 9. 51auf den Seiten 791 bis 820mit den
dazugehörenden Anlagen verkündet worden. Sie zeigen gegenüber den durch
die Änderungsbestimmungen vom 28. 129. Juni 1951 veränderten Texten in
der Paragraphennummerung und teilweise im Wortlaut Abweichungen. Die in
dieserBroschüre vorliegendenTexte des Um satz ste u e r g es e t z e s
1951 und seiner Dur c h f ü h run g s b e stim m u n gen berücksichtigen
die neueste Gesetzgebung, die Durchführungsbestimmungen auch die neueste
Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum
Umsatzsteuergesetz vom 4. 10. 1951 (BGBl. I Nr. 49 vom 12. 10. 51 S.
861). Inhaltsverzeichnis Seite Umsatzsteuergesetz 1951 I.
Steuergegenstand, Geltungsbereim 1. Steuerbare Umsätze . . . . § 1 2.
Unternehmer, Unternehmen . § 2 3. Lieferung, Werklieferung § 3 11.
Steuerbefreiungen . . § 4 10 111. Besteuerungsmaßstab . . .