Vorliegende Arbeit verdankt ihre Entstehung der Anregung von Herrn
Professor Dr. Hanns Linhardt, der schon in frühen Jahren gewisse
Fortbildungsformen der angelsächsischen Treuhand wissenschaftlich
untersucht hat. Die Idee der Treuhand wurzelt im Rechtsempfinden des
deutschen Volkes und hat ihre erste Ausprägung im germanischen
Lehensrecht erhalten. Aber während dieses Rechtsinstitut in Deutschland
infolge der Rezeption des römischen Rechts nahezu in Vergessenheit
geriet, hat es sich in England beispiellos entwickeln und zu einer der
verbreitetsten und gewöhnlichsten Einrichtungen des englischen Rechts
werden können. "Of all the exploits of Equity the largest and the most
important is the invention and development of theTrust" stellt der
berühmte englische Rechts- historiker Maitland (Siebert, Wolfgang, Das
rechtsgeschäftliche Treuhandverhält- nis, Marburg 1933, S. 57) fest. Vom
englischen Mutterland, wo jedoch das Treuhänderamt mit der natürlichen
Person verbunden blieb (trustee), wurde der trust mit der
Billigkeitsrecht- sprechung in die nordamerikanischen Kolonien
übertragen. In den USA fand er seine größte Entfaltung und weiteste
Verbreitung durch die Vermögensakkumula- tion des 19. Jahrhunderts, das
Felix Somary als "einmalige Xra der Erschließung eines großen
Kontinents" bezeichnet (Krise und Zukunft der Demokratie, Zürich 1952,
S. 48). Dort hat auch der Treuhandgedanke in den trust companies, einer
bestimmten Gruppe von Geschäftsbanken, in gewissem Sinne seine
Vollendung erfahren, die ihn durch Anpassung an die wirtschaftlichen
Bedürfnisse immer wieder mit neuem Leben erfüllten.